Die Schutzmarke
Die Marke „Goldkeim Mehl“ wurde gegründet um Mehle dieser Art, daraus erzeugte Produkte und Menschen die zur Verbreitung beitragen auszuzeichnen, erkennbar zu machen und zu schützen.
„Goldkeim Mehl“ ist eine eingetragene Wort-Bildmarke.
Zur Verwendung der Schutzmarke muß die Einhaltung nachfolgender Anforderungen vertraglich fixiert werden.
Mit der Schutzmarke werden Mehle in nachfolgender Qualität ausgezeichnet.
Goldkeim Mehl ist grundsätzlich Vollkornmehl, geänderte Gewichtsanteile von Mehlkörper, Kleie und Keimlings müssen klar erkennbar deklariert sein.
Das Getreide ist aus der Region.
Das Getreide ist zumindest aus biologischem Anbau.
Das Saatgut des Getreides ist nicht gentechnisch verändert, auch nicht biotechnologisch.
Kein Bestandteil des Mehls ist mittels Hitze, Dehydratation, chemischer Behandlung oder Bestrahlung manipuliert worden.
Dem Mehl dürfen keine gentechnisch veränderten Substanzen oder durch gentechnisch veränderte Lebewesen erzeugten Substanzen und auch sonst keine Mittel für was-auch-immer beigemengt werden.